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Gilden-Charta

Es begab sich zu der Zeit der großen Veränderungen in der Welt von Azeroth, als sich mutige Kampfgesellen mitten in einer Nacht zusammenfanden, um eine neue Ordnung zu schaffen. Das Gleichgewicht aus Gut und Böse wurde durch unbekannte Mächte verändert.

Zusammengefunden durch den Glauben an die Kraft der Freundschaft und des Guten beschloß die kleine Gruppe von Heroen eine Gemeinschaft zu gründen, welche die Stabilität von Azeroth sichern und die alten Werte bewahren wollte. Nach langen Reden stand die Geburt eines neuen Tages bevor, der mit seinen zaghaften Sonnenstrahlen Licht auf diese Gruppe warf. Dies war der Tag, an dem das Strahlen des 'Sancta Lux' erscheinen sollte. Die neue Gilde sah in das Morgenrot und war sich ihrer Bestimmung gewiss...

Gesetze des Ordens 'Sancta Lux':

  1. Die Gilde ist eine Gemeinschaft der guten Seelen, die die Gesetze und Ordnung Azeroths sichern. Sie ist offen für alle Rassen und Klassen, die auf Seiten der Allianz stehen.

  2. Die Gilde wird jedem Einlass gewähren, unabhängig von seinem Lebensalter (Level).

  3. Jeder Bewerber hat bei seiner Bewerbung den Gildenfragebogen auszufüllen. Wenn keine offensichtlichen Gründe dagegen sprechen, wird der Bewerber in die Gilde aufgenommen.

  4. Die Annahme eines offiziellen Amtes kann frühestens einen Monat Aufnahme in die Gilde erfolgen.

  5. Die Gildenbank vergibt Kredite an Mitglieder, frühestens aber einen Monat nach Aufnahme.

  6. Jedes Mitglied vertritt die Gesetze der Gilde. Sollte ein Mitglied Gildengesetze verletzt haben, so kommt es zu einer Abmahnung. Bei weiteren Verstößen zum Ausschluss aus der Gilde. Bei gravierenden Verstößen erfolgt der sofortige Ausschluss. Hierüber entscheidet die Gildenleitung.

  7. Die Gilde akzeptiert keine Zweitcharaktere in anderen Gilden auf dem Server, auf welchem Sancta Lux beheimatet ist. Sollte ein Verstoß dieser Regel bekannt werden, wird das Mitglied sofort aus der Gilde entlassen und die andere Gilde darüber in Kenntnis gesetzt.

  8. Jedes Mitglied der Gilde ist verpflichtet, andere Spieler zu respektieren und in friedlicher und freundschaftlicher Gemeinschaft mit allen Spielern der Allianz umzugehen.

  9. Die Gildenmitglieder sind angehalten untereinander zu helfen und mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

  10. Jedes Mitglied soll regelmäßig im Forum vorbeischauen, um sich über Events, Hilfegesuche, neue Hinweise usw. zu informieren. Mitglieder, die mind. zwei Monate nicht im Forum oder ingame waren, gelten als inaktiv und werden aus der Gilde entlassen. Bei vorheriger Ankündigung der Inaktivität kann auf die Entlassung verzichtet werden.

  11. Bei erneuter Aufnahme als inaktiv entlassener Mitglieder kann auf die Bewährungszeit verzichtet werden.

  12. Mitglieder, die innerhalb eines Monats nach Ihrer Aufnahme nicht das Forum besuchen gelten als nicht an der Gemeinschaft interessiert und werden ebenfalls entlassen.

  13. Die Gildenleitung setzt sich zusammen aus dem Gildenleiter und dem Konzil. Ergänzt wird sie durch weitere Offiziere.

  14. In Fällen der Abwesenheit des Gildenleiters übernimmt das Konzil die Aufgaben und die Führung der Gilde. Zu Entscheidungen des Tagesgeschäfts ist jedes Konzilsmitglied für sich alleine befugt. Grundsätzliche Änderungen und Entscheidungen bedürfen der Zustimmung aller Konzilsmitglieder. Sind keine Konzilmitglieder anwesend, übernehmen die Offiziere deren Aufgaben. In diesen Fällen sind sie auch zu Entscheidungen des Tagesgeschäfts befugt. Grundsätzliche Änderungen und Entscheidungen bedürfen der Zustimmung aller Offiziere.

  15. Bei der Wahl von Offizieren stellt die Gildenleitung eine Liste von Kandidaten zusammen, die den Gildenmitgliedern zur Abstimmung vorgelegt werden. Die Abstimmung soll in der Regel eine Woche dauern. Gewinner der Wahl ist der Kandidat, der die meisten Stimmen erhalten hat. Wird mehr als eine Stelle besetzt, ist die nächste Stelle mit dem Kandidaten zu besetzen, der die zweitmeisten Stimmen bekommen hat usw.

  16. Ist eine Offiziersstelle für Spezialaufgaben vorgesehen kann die Gildenleitung auf eine Wahl verzichten und einen Offizier ernennen. Dazu wird eine Abstimmung durchgeführt, in der die Gildenmitglieder dieser Ernennung zustimmen oder sie ablehnen können.

  17. Die Gildenleitung bestimmt, welche Offiziere Mitglieder des Konzils werden.

  18. Die Gildenbank wird verwaltet durch die Gildenleitung.

  19. Die Mitglieder sind für die Organisation von Events und Raids überwiegend selbstverantwortlich. Einzelne Events und Raids werden von der Gildenleitung durchgeführt und stehen dann auch unter der Leitung der Gildenleitung, sofern diese sie nicht delegiert. Die Teilnahme an Gildenraids ist nicht verpflichtend, wird aber gerne gesehen.
Ich stimme der Gilden-Charta zu, werde danach handeln sowie Verstöße gegen die Charta melden